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In der aktuellen Sitzung des Gemeinderates Allensbach wurde der Wirtschaftsplan für die Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG vorgestellt. Demnach werden im Zeitraum 2019-2023 insgesamt 918.000 Euro investiert, 643.000 Euro entfallen dabei auf die Sparte Strom, 275.000 Euro auf die Sparte Gas.
Bislang wird die Wirtschaftsfördergesellschaft Allensbach als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung geführt.
Bei einem Einparkversuch ist am Dienstagnachmittag, 18.12.2018, gegen 17.15 Uhr ein unbekannter Fahrzeugführer in der Scheffelstraße mit dem Fahrzeugheck gegen die Front eines geparkten Audi gestoßen und hat dabei einen Schaden von rund 800 Euro verursacht.
In der Altstadt und im Gebiet Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil darf auch an Silvester kein Silvesterfeuerwerk gezündet werden. Einschränkungen gibt es auch in den übrigen Stadtteilen.
Die evangelische Auferstehungskirche in Litzelstetten ist zum 3. Advent wiedereröffnet worden. Nach fünfeinhalb Monaten Bauzeit war es endlich soweit – und die Gemeinde konnte nach zuletzt noch ausstehenden Elektroarbeiten in ihre Kirche zurück.
Zwei Leichtverletzte und Sachschaden von rund 10.000 Euro ist die Bilanz eines Auffahrunfalls am Sonntagnachmittag, 16.12.2018, gegen 14.45 Uhr auf der B33 zwischen Allensbach und Hegne.
Die Busse der Stadtwerke Konstanz verkehren an Heiligabend nach Samstagsfahrplan, jedoch ohne Nachtschwärmerkurse. An den beiden Weihnachtsfeiertagen fahren die Busse wie an Sonn- und Feiertagen.
Die Litzelstetter Sozial- und Pflegesprechstunde ist über den Jahreswechsel nur über Mail (Li-Na@Riehle-Dennis.de) und Post (Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz) erreichbar. Persönliche Gespräche und Telefonberatung finden bis 14.01.2019 nicht statt.
Das Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Reichenau vom 13.12.2018 ist da. Dieses Mal auf dem Titelblatt: Festliches Adventskonzert.
Bei einer Begehung des Rathauses im Hinblick auf den Brandschutz haben sich einige Mängel ergeben. So empfahl der Experte eine Abschottung im 1. OG, um im Brandfalle ein Übergreifen von Rauch und Flammen in den ersten Stock zu verhindern.
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